Regeln

Wichtige Informationen

Falls es mögliche Auflagen geben sollte, werdet ihr im Vorfeld informiert.

Wie in den letzten Jahren bieten wir euch wieder einen kostenlosen Campingplatz direkt am Festivalgelände an. Die Anreise ist ab Donnerstag, 17 Uhr möglich. Aufgrund immer wieder auftretender Probleme, haben sich jedoch einige Änderungen ergeben. Hier sind unsere Spielregeln:

1. Eintritt
Der Eintritt ist für Kinder bis 11 Jahren um sonst. Ab 12 Jahren wird ein Ticket notwendig. Alle Informationen bezüglich des Jugendschutzes (JuSchG) findet ihr unter Punkt 16.

2. Zugang Zeltplatz
Bitte betretet das Festival-Gelände über die obere Kasse (Zeltplatz), sofern ihr euer Gepäck zum Zelten dabei habt. Dadurch ermöglicht ihr den anstehenden Gästen an der unteren Kasse einen raschen Eintritt auf das Gelände.

3. Müllpfand
Für alle, die zelten möchten: ihr werdet an der Kasse ein Müllpfand von 5 € hinterlegen. Dafür bekommt ihr eine Müllpfandmarke und einen leeren Müllsack von uns. Wenn ihr dann einen VOLLEN Müllsack und die Müllpfandmarke an der oberen Kasse (Zeltplatz) wieder abgebt, bekommt ihr eure 5 € rückerstattet. Das Müllpfand gilt pro Person, nicht pro Zelt!

4. Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind auf den Zeltplatz, sowie dem Festivalgelände verboten: Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Sternwerfer, Wunderkerzen und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter für leicht entzündliche Gase (Gaskartuschen für Gaskocher sind erlaubt). Außerdem Grille in jeglicher Ausführung und Glasflaschen, egal mit was sie gefüllt sind, denn, alle Scherben tun weh! Nutzt bitte die vorhandenen Alternativen! Euer Gepäck muss daher an den Eingängen leider kontrolliert werden.

5. Notstromaggregat
Notstromaggregate sind auf dem Stickys verboten! Nicht weil wir euch ärgern wollen, sondern weil diese eine zusätzliche Lärmbelästigung für die Anwohner darstellen.

6. Feuer (Grillen)
Offenes Feuer ist komplett verboten. Egal ob auf Campingplatz oder Festivalgelände, d. h. kein Lagerfeuer, keine Fackeln, keine Shishas, keine brennende Kohle. Auf Grund der akuten Waldbrandgefahr, ist es leider auch nicht gestattet, am Campinggelände/Parkplatz zu grillen! Wir werden zum Schutz aller Besucher offene Feuer sofort löschen! Der Gebrauch von Gaskochern ist jedoch gestattet.

7. Müll
Wir haben großes Verständnis dafür, dass ihr feiern wollt, aber bitte räumt danach grob wieder auf. Durch das Müllpfand hat jeder von euch ja schon einen Müllsack von uns. Falls ihr noch mehr braucht, erhaltet ihr an den Kassen Nachschub (ohne Pfand). Es werden ausreichend Mülleimer zur Verfügung stehen.

8. Wohnmobilstellplatz
In der Nähe des Zelt- und Festivalgeländes bieten wir für alle Wohnmobilbesitzer einen separaten Wohnmobilstellplatz, den Standort könnt ihr HIER entnehmen. Es gelten die gleichen Regeln wie auch auf dem Campinggelände. Siehe Punkte 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15.

9. Autos
Autos sind auf dem Campinggelände nicht erlaubt. Das gibt das Gelände und auch die Größe des Platzes nicht her. Da die Zufahrtsstraße zum Campinggelände als Rettungsweg ausgewiesen ist, können wir euch auch nicht erlauben, bis zum Eingang des Campingplatzes zu fahren um das Auto auszuladen. Etwa 250 Meter entfernt könnt ihr kurz(!) halten und alles ausladen, der Fahrer muss dann aber sofort weiter zum Parkplatz.

Wir empfehlen: Nehmt euch einen Bollerwagen oder andere nützliche Hilfsmittel mit. Die 250 Meter gehen bergauf und können sich dadurch etwas ziehen. Leiht euch gegenseitig einen Bollerwagen, helft untereinander aus. Ihr schafft das schon :)

10. Parken
In der Nähe des Zelt- und Festivalgeländes werden ausgewiesene Parkplätze eingerichtet. Wie der Name es schon sagt, handelt es sich dabei um reine Parkplätze, das Campen ist strikt verboten.
Wo sich die Parkplätze genau befinden, seht ihr rechtzeitig auf www.sticky-fingers-festival.de und vor Ort durch unsere Ausschilderung. Bitte beachtet: parkt ihr im Parkverbot, wird euer Auto auf eure Kosten abgeschleppt! Die Parkverbot-Zonen dienen in erster Linie als Rettungsweg, der mit keiner Ausrede der Welt zugeparkt werden darf.

11. Toiletten
Wir haben zwei Toilettenstationen, die 24 Stunden am Tag für euch zugänglich sind, bitte benutzt sie!
– Toiletten direkt am Zeltplatz
– Toilettenwagen vor dem Haupteingang (mit fließendem Wasser)

12. Aufenthalt
Auch unsere Nachbarn wollen das Wochenende genießen. Die angrenzenden Wohngebiete sind für euch tabu! Bitte haltet euch nur auf dem Festival- und Campinggelände auf!

13. Lärm
Jeder von uns hat Verständnis dafür, dass es auch mal etwas lauter zugehen kann. Bei den Anwohnern sieht das allerdings anders aus. Fahrt bitte zu gegebener Zeit die Lautstärke etwas zurück, das erspart uns allen Probleme.

14. Gewalt
Gewalt wird auf dem Stickys nicht toleriert! Hier ist euch der Rausschmiss sicher, ggf. auch die Heimfahrt im Streifenwagen. Bei Problemen, kommt zu uns! Wir wollen ein friedliches Fest mit euch feiern!

15. Haftung
Wir hören immer wieder von unschönen Geschichten, dass etwas geklaut oder beschädigt wurde. Grundsätzlich können wir keinerlei Haftung für eure mitgebrachten Gegenstände und am KFZ übernehmen! Es gilt aber auch: Wenn ihr wisst, wer das war und sogar Zeugen habt, kommt zu uns! Wir werden das umgehend der Polizei melden und die Personen vom Gelände verweisen.

16. Das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Auf dem Sticky-Fingers-Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Falls jemand die Aufsichtspflicht für euch übernehmen soll, bringt bitte dieses Formular „Übertragung der Aufsichtspflicht
für das Sticky Fingers Festival“
ausgefüllt mit und gebt es an der Kasse mit ab.

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Manche Veranstalter erlassen für Kinder bis 6 Jahre ein generelles Einlassverbot. Aufgrund der familiären Atmosphäre am Nachmittag, sehen wir von einem generellen Verbot ab. Dennoch appellieren wir an die Vernunft der Eltern. Ein professioneller Gehörschutz für eure Kleinen sollte Pflicht sein!
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern)
Campingplatz: Personensorgeberechtigtem (i.d.R. die Eltern)

Alter von 0 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände (ab 24:00Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!

Personensorgeberechtigter:
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Erziehungsbeauftragter:
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, droht ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.

Auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, dass auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.

Die Regeln dienen nur zu eurer Sicherheit und dazu, dass das Stickys auch in den kommenden Jahren stattfinden kann. Immerhin wollen wir doch nur eins!

Rock’n Roll !!!